Vorfa-Plast-Geschäfts- und Verkaufsbedingungen...
Anerkennung
Durch seine Bestellung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser Geschäftsbedingungen, sowie die warenspezifischen Lieferbedingungen. Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Preise / Angebote
Preise und Angebote sind grundsätzlich frei bleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige veränderten Markt- und Währungsverhältnissen anzupassen.
Gewichtsermittlung
Für die Gewichtsermittlung gelten die in den Preislisten aufgeführten, theoretischen bzw. die durch Wägen ermittelten Gewichte.
Mehrwertsteuer MWST
Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
Zuschläge
Sämtliche Zuschläge werden auf Grund der aktuellen warenspezifischen Lieferbedingungen verrechnet.
Mindestfakturabetrag
Mindestfakturabetrag gemäss den gültigen warenspezifischen Lieferbedingungen.
Zahlungskonditionen
30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei verzögerter Zahlung wird ein Verzugszins erhoben. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum.
Garantie
Sämtliche Materialien, Werkzeuge und Maschinen liefern wir mit handelsüblicher Garantie, wie sie vom Hersteller in Form von Reparatur oder Ersatz gewährt wird.
Lieferungen
Die Lieferung erfolgt in ihre Werkstätte oder auf die Baustelle, ohne Ablad, gute Zufahrtsmöglichkeiten vorbehalten.
Kranablade werden pro Kranhub nach den gültigen Ansätzen verrechnet.
Für Postversand, Paket-Servicedienst, Verpackung etc. verrechnen wir die effektiven Kosten.
Für Direktsendungen ab Werk gelten die Verkaufsbedingungen des betreffenden Lieferanten.
Der Versand der Ware erfolgt immer auf Gefahr des Empfängers.
Streckengeschäfte
Für Streckengeschäfte gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Lieferanten.
Transportkostenanteil / LSVA
Bei Auslieferungen per LKW verrechnen wir einen Transportkostenanteil gemäss den am Tage der Lieferung gültigen Ansätzen.
Lieferfristen
Schadenersatzansprüche infolge verspäteter Lieferungen können nicht anerkannt werden.
Retouren
Materialien können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zurückgenommen werden. Bearbeitetes Material, speziell beschaffte Artikel und Waren die nicht bei uns gekauft wurden, werden nicht zurückgenommen.
Lagerartikel in einwandfreiem Zustand werden mit einem Abzug von mindestens 20% des Bezugspreises gutgeschrieben. Die Weitergabe zusätzlicher Lieferantenabzüge bleibt vorbehalten. Allfällige Kosten für Rücktransporte und Entsorgung werden verrechnet. Retouren unter CHF 20.- werden nicht gutgeschrieben.
Reklamationen / Mängelrügen
Allfällige Reklamationen und Mängelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach Wahl des Herstellers Ersatz geliefert, die Ware repariert oder eine Gutschrift erstellt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Transportschäden und -verluste müssen vom Empfänger unverzüglich beim Transportunternehmen geltend gemacht werden.
Annullierungen und Bestellungsänderungen
Annullierungen und Bestellungsänderungen erfordern unser Einverständnis. Bereits entstandene Kosten sind vom Besteller zu tragen. Zeitlich befristete Abschlussbestellungen müssen innerhalb der vereinbarten Frist abgenommen werden.
Technische Angaben
Abbildungen, Massangaben, Gewichte sowie alle anderen technischen Angaben sind unverbindlich.
Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschliesslich Rümlang. Im übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts.
Rümlang, 14. Mai 2005, Vorfa-Plast AG / Geschäftsleitung
Top
|